Wertgutachten & Nachweise
Was verlangt die Spezialversicherung bei Abschluss und im Schadenfall? Erfahren Sie hier verständlich, welche Dokumente, Rechnungen und Fotos Sie bereithalten sollten.
"Ein ehrlicher Wert ist das sicherste Fundament. Bei wertvollen Meisterstücken schützt das Wertgutachten vor unliebsamen Überraschungen bei der Schadensregulierung."Instrumentenheld Redaktion
Wann ist welcher Nachweis wirklich nötig?
Für neue Serien-Instrumente (z.B. E-Gitarren, E-Pianos, Schülergeigen) reicht im Ernstfall die normale Händlerrechnung. Erst ab höheren Versicherungssummen oder bei historischen Instrumenten verlangen wir handfeste Belege.
- Händlerrechnung reicht meist bei Neuware
- Wertbestätigung und Zustandsprotokoll ab 10.000 €
- Fotos von markanten Stellen sichern
- Zustandsprotokolle bei Gebrauchtstücken
Nachweise je nach Versicherungssumme
Wählen Sie den passenden Beleg entsprechend dem tatsächlichen Wert Ihres Instruments.
| Gesamtwert des Instruments | Empfohlener / Verlangter Nachweis | Bedeutung im Schadensfall |
|---|---|---|
| Unter 1.500 € | Einfacher Kaufbeleg, Rechnung oder Händler-Screenshot | Dient als Nachweis des Anschaffungspreises und Kaufdatums. |
| Unter 10.000 € | Kaufbeleg, Kaufvertrag oder nachvollziehbare Wertangabe | Hilft, den Zeitwert und die Angaben im Antrag plausibel zu belegen. |
| Ab 10.000 € Einzelversicherungssumme | Anschaffungsbeleg oder aktuelle Wertbestätigung, nicht älter als 2 Jahre, plus Zustandsprotokoll | Diese Nachweise sind laut Antrag/Berechnungsgrundlage erforderlich. |
| Historische Unikate | Detailliertes Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen | Sichert Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls juristisch ab. |
Wie Sie Ihr Instrument richtig dokumentieren
Ein sauberer Zustand vor dem Antrag ist die halbe Miete. Befolgen Sie diese vier einfachen Schritte, um Ihr Instrument optimal für die Versicherung vorzubereiten.
1. Detailfotos machen
Fotografieren Sie Ihr Instrument von allen Seiten bei gutem Licht. Halten Sie besondere Merkmale wie Brandstempel, Risse oder Kratzer hochauflösend fest.
2. Seriennummer erfassen
Suchen Sie die Seriennummer (z.B. im Inneren des Korpus, auf der Gussplatte oder Kopfplatte) und schreiben Sie diese getrennt auf.
3. Zubehör auflisten
Notieren Sie Koffer-Typ, Bögen, Schulterstützen oder teures Kabelzubehör samt Neupreis, um sie der Versicherungssumme hinzuzurechnen.
4. Belege digitalisieren
Speichern Sie Gutachten, Kaufverträge und Rechnungen an einem sicheren digitalen Ort, damit sie bei Antrag oder Schadenmeldung schnell griffbereit sind.
Zustandsprotokolle und Sonderfälle
Gebrauchte Streichinstrumente
Streichinstrumente (Geigen, Celli) verändern sich über Jahrzehnte. Risse, Deckenstimmrisse oder reparierte Zargenschäden müssen in einem kurzen Zustandsprotokoll eines Geigenbauers vermerkt sein. Das schützt Sie bei späteren Schadensregulierungen vor Streitigkeiten.
- Zustand vor Versicherungsbeginn festhalten
- Geigenbauer-Einschätzung nutzen
- Vermeidung von Zeitwertstreitigkeiten
Wann muss ein Gutachten erneuert werden?
Die Preise für antike Musikinstrumente schwanken auf dem Weltmarkt. Wir empfehlen, Gutachten für Spitzeninstrumente alle 3 bis 5 Jahre aktualisieren zu lassen, um eine schleichende Unterversicherung zu vermeiden.
- Wertentwicklung im Blick behalten
- Regelmäßige Schätzungen einholen
- Summenanpassung im Vertrag vornehmen
Geerbte oder geschenkte Instrumente
Haben Sie ein Instrument geerbt und besitzen keine Originalrechnung? Keine Sorge. Ein Besuch beim Geigenbauer oder Fachhändler genügt. Eine kurze schriftliche Schätzung reicht als Wertbeleg für den Antrag aus.
- Händlerschätzung als Belegersatz
- Fotos ersetzen fehlenden Kaufvertrag
- Einfache Wertermittlung vor Ort
Bewerten Sie Ihr Instrument richtig und starten Sie Ihren Schutz noch heute.
Unser digitaler Antrag macht Ihnen das Hochladen von Belegen besonders einfach. Schützen Sie Ihr Instrument in wenigen Minuten.