Schüler-Instrument versichern
Geben Sie Ihrem Kind die Freiheit, unbeschwert zu musizieren. Unser Schüler-Tarif schützt das Instrument (ob eigen oder geliehen) auf dem Schulweg, im Musikunterricht und bei Auftritten.
"Fehler gehören zum Lernen dazu – das gilt fürs Notenlesungen genauso wie für den Umgang mit dem Instrument. Ein guter Schutz verzeiht kleine Missgeschicke."Instrumentenheld Redaktion
Einsteiger- und Leihinstrumente perfekt für Schüler abgesichert.
Ob Violine, Querflöte, Gitarre oder Keyboard: Im Musikschul- und Probenalltag passieren schnell Missgeschicke. Unser Spezialtarif für Kinder und Jugendliche bietet verlässlichen Schutz für alle Schadenslagen.
- Mietinstrumente voll absicherbar
- Schutz bei Sturz und grober Fahrlässigkeit
- Weg zur Musikschule mitversichert
- Monatliche Kündigung bei Beendigung des Unterrichts
Die Eltern-Checkliste für den Unterricht
Diese vier typischen Situationen im Schüleralltag deckt eine normale Hausratversicherung nicht ab.
Verlust in Bus & Bahn
Ihr Kind vergisst die Geige oder Flöte im Schulbus. Liegenlassen oder Vergessen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist bei uns im Schülerschutz enthalten.
Rempeleien auf dem Schulhof
Ein anderes Kind rempelt Ihr Kind an, das Instrumenten-Etui stürzt auf den Asphalt und die Gitarre bricht. Unser Tarif zahlt den Schaden anstandslos.
Mietinstrumente der Schule
Bei geliehenen Musikschul-Instrumenten sollten Eltern klären, wer Eigentümer ist und welcher Wert im Leihvertrag angesetzt wird.
Diebstahl aus Schulspinden
Das Instrument wird aus dem verschlossenen Musikspind der Schule gestohlen. Einbruchdiebstähle in Schulen sind bei uns mitversichert.
In 4 Schritten zum Schülerschutz
So einfach und schnell sichern Sie das Instrument Ihres Kindes ab – ganz ohne bürokratischen Aufwand.
Wert des Instruments ermitteln
Ermitteln Sie den Kaufpreis oder den Wert laut Leihvertrag der Musikschule (inklusive Koffer und Bogen).
Antrag online ausfüllen
Tragen Sie Ihre Daten als Versicherungsnehmer und den Namen Ihres Kindes als nutzende Person ein.
Eigentum richtig angeben
Gehört das Instrument der Musikschule? Setzen Sie einfach das Häkchen bei „abweichender Eigentümer“.
Schutz genießen
Der gewünschte Beginn und die Bestätigung ergeben sich aus Antrag, Annahme und den übermittelten Unterlagen.
Wissenswertes für Familien
Geringe Kosten für das Familienbudget
Für typische Schülerinstrumente greift häufig der Mindestbeitrag. Die Berechnungsgrundlage nennt 30 € netto bei jährlicher Zahlungsweise und 5 € netto bei monatlicher Zahlungsweise, jeweils zuzüglich Versicherungssteuer und ggf. Ratenzuschlag.
- Mindestbeiträge je Zahlungsweise beachten
- Beitrag und Bedingungen vor Abschluss prüfen
- Inklusive Versicherungssteuer
Was passiert bei Kündigung des Unterrichts?
Wenn Ihr Kind den Unterricht beendet und das Leihinstrument an die Musikschule zurückgibt, können Sie die Versicherung unkompliziert per E-Mail kündigen. Senden Sie uns einfach die Rückgabebestätigung zu.
- Flexible Kündigungsmöglichkeiten
- Einfache Tarifumschreibung bei Neukauf
- Keine langen Kündigungsfristen
Grobe Fahrlässigkeit bei Kindern
Kinder gehen manchmal spielerisch mit Dingen um. Wichtig ist deshalb, Nutzung, Eigentümer und Aufbewahrung im Antrag realistisch anzugeben und Schäden nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
- Voller Schutz beim Spielen und Üben
- Entspanntes Musizieren für Ihr Kind
Fragen der Eltern
Die wichtigsten Fragen zur Absicherung von Schülerinstrumenten kurz beantwortet.
Wer schließt die Versicherung ab, wenn das Kind noch minderjährig ist?
Der Vertrag wird von den Eltern (oder gesetzlichen Vertretern) als Versicherungsnehmer abgeschlossen. Im Antrag geben Sie Ihr Kind als regelmäßigen Nutzer des Instruments an. So sind alle Wege und Schulalltage rechtssicher geschützt.
Ist das Instrument auch auf dem Schulweg geschützt?
Transport und Nutzung außer Haus gehören zum Schutzgedanken der Musikinstrumentenversicherung. Wichtig ist, Wege, Nutzer und Aufbewahrung realistisch anzugeben; maßgeblich bleiben Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen.
Gilt der Schutz auch für gemietete Instrumente?
Ja, geliehene Instrumente können angegeben werden. Wichtig ist, den abweichenden Eigentümer und den vereinbarten Wert korrekt zu erfassen; die konkrete Schadenabwicklung richtet sich nach Vertrag und Unterlagen.
Geben Sie Ihrem Kind sorgenfreien Spaß an der Musik.
Sichern Sie das Instrument Ihres Kindes jetzt unkompliziert ab und konzentrieren Sie sich ganz auf die Töne.