Ausbildung & Schule

Schüler-Instrument versichern

Geben Sie Ihrem Kind die Freiheit, unbeschwert zu musizieren. Unser Schüler-Tarif schützt das Instrument (ob eigen oder geliehen) auf dem Schulweg, im Musikunterricht und bei Auftritten.

Schüler-Instrument im Etui
"Fehler gehören zum Lernen dazu – das gilt fürs Notenlesungen genauso wie für den Umgang mit dem Instrument. Ein guter Schutz verzeiht kleine Missgeschicke."
Instrumentenheld Redaktion
Auf einen Blick

Einsteiger- und Leihinstrumente perfekt für Schüler abgesichert.

Ob Violine, Querflöte, Gitarre oder Keyboard: Im Musikschul- und Probenalltag passieren schnell Missgeschicke. Unser Spezialtarif für Kinder und Jugendliche bietet verlässlichen Schutz für alle Schadenslagen.

  • Mietinstrumente voll absicherbar
  • Schutz bei Sturz und grober Fahrlässigkeit
  • Weg zur Musikschule mitversichert
  • Monatliche Kündigung bei Beendigung des Unterrichts
Schadensrisiken

Die Eltern-Checkliste für den Unterricht

Diese vier typischen Situationen im Schüleralltag deckt eine normale Hausratversicherung nicht ab.

01

Verlust in Bus & Bahn

Ihr Kind vergisst die Geige oder Flöte im Schulbus. Liegenlassen oder Vergessen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist bei uns im Schülerschutz enthalten.

02

Rempeleien auf dem Schulhof

Ein anderes Kind rempelt Ihr Kind an, das Instrumenten-Etui stürzt auf den Asphalt und die Gitarre bricht. Unser Tarif zahlt den Schaden anstandslos.

03

Mietinstrumente der Schule

Bei geliehenen Musikschul-Instrumenten sollten Eltern klären, wer Eigentümer ist und welcher Wert im Leihvertrag angesetzt wird.

04

Diebstahl aus Schulspinden

Das Instrument wird aus dem verschlossenen Musikspind der Schule gestohlen. Einbruchdiebstähle in Schulen sind bei uns mitversichert.

Eltern-Ratgeber

In 4 Schritten zum Schülerschutz

So einfach und schnell sichern Sie das Instrument Ihres Kindes ab – ganz ohne bürokratischen Aufwand.

I

Wert des Instruments ermitteln

Ermitteln Sie den Kaufpreis oder den Wert laut Leihvertrag der Musikschule (inklusive Koffer und Bogen).

II

Antrag online ausfüllen

Tragen Sie Ihre Daten als Versicherungsnehmer und den Namen Ihres Kindes als nutzende Person ein.

III

Eigentum richtig angeben

Gehört das Instrument der Musikschule? Setzen Sie einfach das Häkchen bei „abweichender Eigentümer“.

IV

Schutz genießen

Der gewünschte Beginn und die Bestätigung ergeben sich aus Antrag, Annahme und den übermittelten Unterlagen.

Hintergrund

Wissenswertes für Familien

01 / BEITRAG

Geringe Kosten für das Familienbudget

Für typische Schülerinstrumente greift häufig der Mindestbeitrag. Die Berechnungsgrundlage nennt 30 € netto bei jährlicher Zahlungsweise und 5 € netto bei monatlicher Zahlungsweise, jeweils zuzüglich Versicherungssteuer und ggf. Ratenzuschlag.

  • Mindestbeiträge je Zahlungsweise beachten
  • Beitrag und Bedingungen vor Abschluss prüfen
  • Inklusive Versicherungssteuer
02 / LEIHE

Was passiert bei Kündigung des Unterrichts?

Wenn Ihr Kind den Unterricht beendet und das Leihinstrument an die Musikschule zurückgibt, können Sie die Versicherung unkompliziert per E-Mail kündigen. Senden Sie uns einfach die Rückgabebestätigung zu.

  • Flexible Kündigungsmöglichkeiten
  • Einfache Tarifumschreibung bei Neukauf
  • Keine langen Kündigungsfristen
03 / FAHRLÄSSIGKEIT

Grobe Fahrlässigkeit bei Kindern

Kinder gehen manchmal spielerisch mit Dingen um. Wichtig ist deshalb, Nutzung, Eigentümer und Aufbewahrung im Antrag realistisch anzugeben und Schäden nachvollziehbar zu dokumentieren.

  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  • Voller Schutz beim Spielen und Üben
  • Entspanntes Musizieren für Ihr Kind
FAQ

Fragen der Eltern

Die wichtigsten Fragen zur Absicherung von Schülerinstrumenten kurz beantwortet.

Wer schließt die Versicherung ab, wenn das Kind noch minderjährig ist?

Der Vertrag wird von den Eltern (oder gesetzlichen Vertretern) als Versicherungsnehmer abgeschlossen. Im Antrag geben Sie Ihr Kind als regelmäßigen Nutzer des Instruments an. So sind alle Wege und Schulalltage rechtssicher geschützt.

Ist das Instrument auch auf dem Schulweg geschützt?

Transport und Nutzung außer Haus gehören zum Schutzgedanken der Musikinstrumentenversicherung. Wichtig ist, Wege, Nutzer und Aufbewahrung realistisch anzugeben; maßgeblich bleiben Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen.

Gilt der Schutz auch für gemietete Instrumente?

Ja, geliehene Instrumente können angegeben werden. Wichtig ist, den abweichenden Eigentümer und den vereinbarten Wert korrekt zu erfassen; die konkrete Schadenabwicklung richtet sich nach Vertrag und Unterlagen.

Schüler-Schutz

Geben Sie Ihrem Kind sorgenfreien Spaß an der Musik.

Sichern Sie das Instrument Ihres Kindes jetzt unkompliziert ab und konzentrieren Sie sich ganz auf die Töne.