Sind Musikinstrumente über die Hausrat versichert?
Ja – als Teil Ihres Hausstands. Die Hausratversicherung schützt aber nur gegen die Gefahren, die im Vertrag genannt sind. In den meisten Tarifen sind das:
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
Für ein Klavier, das zu Hause steht, oder ein Instrument, das kaum bewegt wird, kann das ausreichen. Für Instrumente, die regelmäßig mitgenommen werden, reicht es meist nicht.
Hausrat und Instrumentenversicherung im direkten Vergleich
| Situation | Hausratversicherung (typisch) | Instrumentenversicherung (ERGO) |
|---|---|---|
| Brand oder Leitungswasser zu Hause | versichert | versichert |
| Einbruch in die Wohnung | versichert | versichert |
| Instrument fällt herunter, Bruch beim Transport | in der Regel nicht versichert | versichert (Allgefahren) |
| Diebstahl ohne Einbruch, z. B. in der Bahn oder im Café | meist nicht oder nur mit Zusatzbaustein | versichert |
| Diebstahl aus dem Auto | meist nicht oder stark begrenzt | versichert, nachts mit Einschränkung (22–6 Uhr) |
| Instrument dauerhaft im Proberaum | in der Regel nicht versichert | versichert, mit Sicherungsbeschreibung des Raums |
| Konzertreise ins Ausland | Außenversicherung, zeitlich und in der Höhe begrenzt | weltweit versichert |
| Wertverlust eines Meisterinstruments nach Reparatur | nicht versichert | optional mit Wertminderungsdeckung (Meisterstreicher ab 10.000 €, +100 % Beitrag) |
Was leistet die Außenversicherung der Hausrat?
Die Außenversicherung erweitert den Hausratschutz auf Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – in vielen Tarifen für bis zu drei Monate und begrenzt auf einen Teil der Versicherungssumme. Auch unterwegs gelten aber nur die genannten Gefahren: Ein Diebstahl ohne Einbruch oder ein Sturz bleibt meist ungedeckt.
Steht ein Instrument dauerhaft im Proberaum, in der Schule oder im Studio, ist es nicht mehr nur „vorübergehend“ außer Haus. Dann greift die Außenversicherung in der Regel überhaupt nicht.
Typische Schäden, bei denen die Hausrat nicht zahlt
Sturz auf dem Weg zur Probe
Die Gitarre rutscht beim Aussteigen aus der Straßenbahn aus der Hand, der Hals bricht. Für die Hausrat ist das keine versicherte Gefahr. Die Instrumentenversicherung zahlt die Reparatur.
Diebstahl nach dem Konzert
Beim Abbau verschwindet die Geige aus dem Backstage-Raum, ohne dass eingebrochen wurde. Einfacher Diebstahl ist in vielen Hausrattarifen nicht versichert, in der Instrumentenversicherung schon.
Wasserschaden im Proberaum
Ein geplatztes Rohr setzt den Kellerproberaum unter Wasser. Da der Raum nicht zur Wohnung gehört und das Equipment dort dauerhaft lagert, greift die Hausrat in der Regel nicht.
Beschädigung auf einer Flugreise
Das Cello kommt mit gebrochenem Hals aus dem Frachtraum. Fluggesellschaften haften nur begrenzt, die Hausrat-Außenversicherung zahlt bei Bruch meist nicht. Die Instrumentenversicherung gilt weltweit und auch beim Transport.
Wann lohnt sich eine eigene Instrumentenversicherung?
- Das Instrument verlässt regelmäßig das Haus – Unterricht, Probe, Auftritte, Reisen.
- Es lagert dauerhaft außerhalb der Wohnung, etwa im Proberaum oder in der Schule.
- Sein Wert ist so hoch, dass ein Totalschaden finanziell weh tun würde.
- Sie spielen beruflich und brauchen das Instrument, um Geld zu verdienen.
- Es ist ein Meisterinstrument, dessen Wert nach einer Reparatur sinken würde.
Trifft nichts davon zu – etwa bei einem günstigen Keyboard, das nur zu Hause steht –, kann die Hausrat genügen. Für alles andere beginnt die Instrumentenversicherung bei 35,70 € im Jahr. Rechenbeispiele finden Sie unter Kosten.
Was gilt für Berufsmusiker?
Instrumente, die beruflich genutzt werden, sind in der Hausratversicherung je nach Tarif nur eingeschränkt oder gar nicht versichert, weil sie als Arbeitsgerät gelten. Für Berufsmusikerinnen, Musiklehrer und Orchestermusiker ist eine Instrumentenversicherung deshalb meist der einzige vollständige Schutz. Der Beitrag kann als Werbungskosten oder Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein.
Beitrag berechnen
Gleiche Berechnung wie im Online-Antrag: 1,5 % des Zeitwerts pro Jahr plus 19 % Versicherungsteuer, mindestens 35,70 €. Zuschläge von je 100 % gelten für elektrische und elektronische Instrumente, für Celli und Kontrabässe sowie für die Wertminderungsdeckung bei Meister-Streichinstrumenten.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Instrument herunterfällt?
In der Regel nicht. Sturz und Bruch sind keine Gefahren der Hausratversicherung. Die Instrumentenversicherung deckt sie als Allgefahrenversicherung ab.
Ist mein Instrument im Proberaum über die Hausrat versichert?
Meist nicht, weil der Proberaum nicht zur Wohnung gehört und das Instrument dort dauerhaft lagert. Die Instrumentenversicherung schützt auch im Proberaum, wenn der Raum ausreichend gesichert ist.
Brauche ich beides, Hausrat und Instrumentenversicherung?
Die Hausrat schützt Ihren gesamten Hausstand. Die Instrumentenversicherung schützt gezielt das Instrument, auch unterwegs und gegen Sturz und Bruch. Viele Musiker haben beides.
Wie viel kostet eine Instrumentenversicherung im Vergleich?
1,5 % des Zeitwerts pro Jahr plus 19 % Versicherungsteuer, mindestens 35,70 €. Eine Gitarre für 2.500 € kostet 44,63 € im Jahr.
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