Welche Arten von Instrumentenversicherung gibt es?
Instrumente lassen sich auf drei Wegen absichern. Sie unterscheiden sich weniger im Preis als im Umfang:
| Variante | Typischer Umfang | Passt für |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | benannte Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl), unterwegs nur eingeschränkt | günstige Instrumente, die fast nur zu Hause gespielt werden |
| Spezielle Instrumentenversicherung | Allgefahrendeckung, auch unterwegs und weltweit | Instrumente, die regelmäßig transportiert werden, und alle wertvollen Instrumente |
| Rahmenverträge über Vereine, Verbände oder Musikschulen | oft Allgefahren, aber mit Bedingungen des Rahmenvertrags | Mitglieder, wenn die Bedingungen zur eigenen Nutzung passen |
Die Unterschiede zur Hausratversicherung zeigt unser Hausrat-Vergleich ausführlich.
Nach welchen Kriterien sollte man vergleichen?
Fragen Sie jeden Anbieter nach diesen acht Punkten. Die Antworten finden Sie im Produktinformationsblatt und in den Versicherungsbedingungen.
1. Allgefahren oder benannte Gefahren?
Eine Allgefahrendeckung schützt gegen alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – also auch gegen Sturz, Bruch und Unfall. Bei benannten Gefahren ist nur versichert, was aufgezählt wird. Für Instrumente, die das Haus verlassen, ist die Allgefahrendeckung der wichtigste Unterschied.
2. Wo gilt der Schutz?
Achten Sie auf einen weltweiten Geltungsbereich und darauf, dass Transport, Gebrauch und Aufbewahrung außerhalb der Wohnung eingeschlossen sind – im Orchester, im Unterricht, auf Reisen.
3. Zeitwert oder Neuwert?
Manche Tarife ersetzen den Neuwert, andere den Zeitwert. Für alte Streichinstrumente, deren Wert eher steigt, ist der Zeitwert die passende Grundlage. Bei Elektronik, die schnell an Wert verliert, kann eine Neuwertdeckung vorteilhaft sein – meist zu einem höheren Beitrag.
4. Was gilt im Auto über Nacht?
Fast alle Instrumentenversicherungen schränken den Diebstahlschutz aus Fahrzeugen nachts ein, oft zwischen 22 und 6 Uhr. Prüfen Sie, wo das Auto stehen muss (abgeschlossene Garage, bewachter Parkplatz) und was Sie im Schadenfall nachweisen müssen.
5. Proberaum, Studio, Vereinsheim
Steht das Instrument dauerhaft außerhalb der Wohnung, verlangen viele Versicherer Angaben zur Sicherung des Raums. Klären Sie das vor Vertragsschluss, nicht erst nach einem Einbruch.
6. Zubehör und Elektronik
Sind Bogen, Koffer, Verstärker, Effekte und Mikrofone mitversichert? Gibt es Zuschläge für elektronische Geräte, und lässt sich Elektronik auch einzeln versichern?
7. Nachweise und Wertgutachten
Ab welchem Wert verlangt der Versicherer Rechnung, Wertbestätigung oder Zustandsprotokoll? Wie alt dürfen die Nachweise sein, und wer trägt die Kosten?
8. Laufzeit, Kündigung und Selbstbeteiligung
Jahresvertrag oder längere Bindung? Kann der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden? Gibt es eine Selbstbeteiligung, und gilt sie pro Schaden? Diese Punkte stehen in der Police und den Bedingungen.
Wie schneidet die ERGO Musikinstrumentenversicherung ab?
Damit Sie unser Angebot an denselben Kriterien messen können, hier die Eckdaten laut Produktblatt der ERGO Versicherung AG:
| Kriterium | ERGO Musikinstrumentenversicherung |
|---|---|
| Umfang | alle Gefahren bei Transport, Gebrauch und Aufbewahrung, innerhalb und außerhalb der Wohnung |
| Geltungsbereich | weltweit |
| Versicherungswert | Zeitwert |
| Auto über Nacht | Diebstahl aus Fahrzeugen im Freien, in Parkhäusern oder unverschlossenen Garagen nur versichert, wenn der Schaden nicht zwischen 22 und 6 Uhr eintrat oder das Fahrzeug beaufsichtigt war |
| Proberaum & Co. | Aufbewahrung in Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, mit Sicherungsbeschreibung |
| Zubehör | mitversichert, z. B. Noten, Koffer, Verstärker, Boxen, Mikrofone; Elektronik nur zusammen mit Instrumenten |
| Nachweise | ab 10.000 € je Instrument Rechnung oder Wertbestätigung (max. 2 Jahre alt) und Zustandsprotokoll |
| Beitrag | 1,5 % des Zeitwerts + 19 % Versicherungsteuer, Zuschläge für Elektronik, Celli und Kontrabässe, mindestens 35,70 € im Jahr |
| Laufzeit | Jahresvertrag |
Was taugen Vergleichsportale und Testberichte?
Vergleichsportale zeigen vor allem Preise. Die Kriterien, die im Schadenfall entscheiden – Nachtklausel im Auto, Proberaum, Versicherungswert, Nachweise –, stehen dort oft nur verkürzt. Der bekannteste unabhängige Test, der von Stiftung Warentest, stammt aus dem Jahr 2013 und ist für heutige Tarife nur noch eingeschränkt aussagekräftig. Viele Testsieger-Listen im Netz sind dagegen Vergleichsseiten mit Provisionsinteresse.
Lesen Sie deshalb immer das Produktinformationsblatt. Es ist kurz und enthält die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Checkliste vor dem Abschluss
- Zeitwert aller Instrumente inklusive Zubehör ermittelt
- Seriennummern, Hersteller und Baujahr notiert, Fotos gemacht
- Aufbewahrungsort geklärt (Wohnung, Proberaum, Schule)
- Nachweise für Instrumente ab 10.000 € beschafft oder in Auftrag gegeben
- Bestehende Versicherungen geprüft, damit nichts doppelt versichert ist
- Beitrag berechnet – im Kostenrechner oder direkt unten
Beitrag berechnen
Gleiche Berechnung wie im Online-Antrag: 1,5 % des Zeitwerts pro Jahr plus 19 % Versicherungsteuer, mindestens 35,70 €. Zuschläge von je 100 % gelten für elektrische und elektronische Instrumente, für Celli und Kontrabässe sowie für die Wertminderungsdeckung bei Meister-Streichinstrumenten.
Häufige Fragen
Welche Instrumentenversicherung ist die beste?
Die beste ist die, deren Bedingungen zu Ihrer Nutzung passen. Wer viel unterwegs ist, braucht eine Allgefahrendeckung mit weltweitem Schutz und sollte die Regeln für das Auto über Nacht prüfen. Wer ein altes Streichinstrument hat, achtet auf Zeitwert, Nachweise und gegebenenfalls eine Wertminderungsdeckung.
Gibt es einen aktuellen Test von Instrumentenversicherungen?
Der bekannteste unabhängige Test, der von Stiftung Warentest, ist von 2013 und bildet heutige Tarife nur eingeschränkt ab. Nutzen Sie die acht Kriterien auf dieser Seite, um Angebote selbst zu vergleichen.
Ist eine Instrumentenversicherung mit Selbstbeteiligung günstiger?
Bei manchen Anbietern ja. Prüfen Sie, ob die Selbstbeteiligung pro Schaden gilt und wie hoch typische Schäden an Ihrem Instrument sind – bei kleinen Reparaturen bleibt sonst wenig übrig.
Kann ich meine bestehende Instrumentenversicherung wechseln?
Ja. Kündigen Sie den alten Vertrag fristgerecht zum Ablauf und beantragen Sie den neuen Schutz so, dass er ohne Lücke beginnt. Vorschäden müssen im neuen Antrag angegeben werden.
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